Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)
- Kunde
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Die Hey Group GmbH, Gormannstraße 14, 10119 Berlin eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 168352 B (nachfolgend „HEYCATER“) betreibt die Online-Plattform www.heycater.com (nachfolgend „PLATTFORM“), die sowohl Verbrauchern i.S. des § 13 BGB als auch Unternehmern i.S. des § 14 BGB (nachfolgend „KUNDE“) die Möglichkeit bietet, Speise- und Getränkelieferungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen (nachfolgend „CATERINGLEISTUNGEN“ oder „EVENTLEISTUNGEN“) bei HEYCATER als Auftragnehmer der KUNDEN zu buchen.
1.2. Als EVENTLEISTUNGEN gelten Leistungen mit einem Netto-Auftragswert von mehr als EUR 1000 (eintausend Euro). EVENTLEISTUNGEN unterliegen den gleichen Regelungen wie CATERINGLEISTUNGEN mit Ausnahme von Punkt 5.2. Hier findet Punkt 5.3 Anwendung.
1.3. Zur Ausführung der CATERINGLEISTUNGEN hat HEYCATER mit den auf der PLATTFORM präsentierten Anbietern (nachfolgend „CATERER“ genannt) eigene Verträge geschlossen, wodurch eine reibungslose und komfortable Ausführung der CATERINGLEISTUNGEN ermöglicht wird.
1.4. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen HEYCATER und ihren KUNDEN über die von HEYCATER angebotenen CATERINGLESITUNGEN.
1.5. Abweichende, zusätzliche oder diesen AGB widersprechende AGB des KUNDEN akzeptiert HEYCATER nicht, so dass diese nicht in den Vertrag einbezogen werden. Dies gilt nicht, wenn HEYCATER der Einbeziehung der AGB des KUNDEN ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. VERTRAGSSCHLUSS
2.1. Alle Angebote von HEYCATER sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt insbesondere für alle Angaben auf der PLATTFORM sowie in per E-Mail, Fax oder Post versendeter Angebote, in Newslettern, Werbeanzeigen und telefonisch erteilter Angaben.
2.2. Bestellungen oder Aufträge des KUNDEN kann HEYCATER innerhalb von zehn Werktagen ausdrücklich oder durch Leistungserbringung annehmen.
2.3. Ein Vertragsschluss mit HEYCATER über die von ihr angebotenen CATERINGLEISTUNGEN kommt wie nachfolgend beschrieben zustande:
2.3.1. Bei Bestellungen über die PLATTFORM:
2.3.1.1. Die KUNDEN haben, nach der Anlegung eines virtuellen Nutzerkontos, die Möglichkeit eine Bestellung über die PLATTFORM abzugeben. Durch Abschluss des Bestellprozesses mit Klicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der KUNDE eine verbindliche Bestellung, d.h. ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die vom KUNDEN ausgewählten und im Rahmen des Bestellprozesses zusammenfassend angezeigten CATERINGLEISTUNGEN, ab.
2.3.1.2. HEYCATER bestätigt unverzüglich den Zugang der über die PLATTFORM abgegebenen Bestellung per E-Mail. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich ausdrücklich die Annahme des Angebots des KUNDEN auf Abschluss eines Vertrages über die bestellten CATERINGLEISTUNGEN erklärt.
2.3.1.3. Ein Vertragsschluss kommt erst zustande, wenn HEYCATER das Angebot des KUNDEN entweder in einer via Post, E-Mail oder Fax versendeten Auftragsbestätigung annimmt oder die bestellten Leistungen tatsächlich erbringt.
2.3.2. Bei sonstigen elektronischen Bestellungen (z.B. über das Kontaktformular):
2.3.2.1. Die KUNDEN von HEYCATER haben auch die Möglichkeit, Leistungen von HEYCATER via Email ([email protected]) abzufragen
2.3.2.2. HEYCATER bestätigt den Zugang der über das Kontaktformular versendeten Anfrage per E-Mail. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme einer etwaigen Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich ausdrücklich die Annahme des Angebots des KUNDEN auf Abschluss eines Vertrages über die in dem Kontaktformular bestellten CATERINGLEISTUNGEN erklärt.
2.3.2.3. HEYCATER kontaktiert den KUNDEN auf eine Anfrage in dem Kontaktformular hin telefonisch oder via E-Mail über die vom KUNDEN in der Anfrage bereitgestellten Kontaktdaten zur unverbindlichen Beantwortung seiner Anfrage. Zu einem Vertragsschluss kommt es erst gemäß der nachfolgenden Ziffern 2.3.2.4, 2.3.2.5 und 2.3.2.6 dieser AGB.
2.3.2.4. Der KUNDE hat die Möglichkeit seine Bestellung ggf. in diesem oder einem weiteren Telefongespräch, per E-Mail, Fax oder Post abzugeben.
2.3.2.5. Ein Vertragsschluss kommt zustande, wenn HEYCATER die Bestellung des KUNDEN per E-Mail, Fax oder Post schriftlich annimmt oder die bestellten CATERINGLEISTUNGEN tatsächlich erbringt.
2.3.2.6. HEYCATER behält sich vor, dem KUNDEN zur Abgabe seiner Bestellung per E-Mail ein schriftliches Bestellformular zuzusenden. Ein Vertragsschluss kommt in diesem Fall nur zustande, wenn der KUNDE HEYCATER das unterschriebene Bestellformular per E-Mail, Fax oder Post innerhalb der Abgabefrist zusendet und HEYCATER das Angebot des KUNDEN per E-Mail, Telefon oder Fax oder durch die tatsächliche Erbringung der CATERINGLEISTUNGEN annimmt.
2.3.3. Bei telefonischen Bestellungen:
2.3.3.1. Die KUNDEN von HEYCATER haben auch die Möglichkeit, Leistungen von HEYCATER telefonisch abzufragen. Eine telefonische Zusage von Leistungen durch HEYCATER ist stets freibleibend und unverbindlich. Zu einem Vertragsschluss kommt es erst gemäß der nachfolgenden Ziffern 2.3.3.2, 2.3.3.3 und 2.3.3.4 dieser AGB.
2.3.3.2. Der KUNDE hat die Möglichkeit seine Bestellung ggf. bereits in dem ersten oder einem weiteren Telefongespräch mündlich oder in einem nachfolgenden Schriftverkehr abzugeben.
2.3.3.3. Ein Vertragsschluss kommt zustande, wenn HEYCATER die Bestellung des KUNDEN per E-Mail, Fax oder Post schriftlich annimmt oder die bestellten CATERINGLEISTUNGEN tatsächlich erbringt.
2.3.3.4. HEYCATER behält sich vor, dem KUNDEN zur Abgabe seiner Bestellung per E-Mail ein schriftliches Bestellformular zuzusenden. Ein Vertragsschluss kommt in diesem Fall nur zustande, wenn der KUNDE HEYCATER das unterschriebene Bestellformular per E-Mail, Fax oder Post innerhalb der Abgabefrist zusendet und HEYCATER das Angebot des KUNDEN per E-Mail, Telefon oder Fax oder durch die tatsächliche Erbringung der CATERINGLEISTUNGEN annimmt.
3. LEISTUNGEN VON HEYCATER
3.1. Catering
3.1.1. Die vom KUNDEN bestellten Produkte werden von HEYCATER bzw. dem CATERER nach den Wünschen des KUNDEN für die Ausführung der Bestellung angefertigt, sofern es sich nicht um lagerfähige, vorverpackte oder abgefüllte Produkte von Drittanbietern handelt.
3.1.2. Die für die Anfertigung der Produkte benötigten Zutaten werden von HEYCATER bzw. dem CATERER eigens für die jeweilige Bestellung beschafft, sofern sie nicht vorrätig sind.
3.2. Lieferung
3.2.1. Wenn und soweit mit dem KUNDEN vereinbart, liefert HEYCATER bzw. der CATERER die bestellten Produkte an den vom KUNDEN bei der Bestellung angegebenen Ort. Eine Änderung des Lieferortes ist nach Abgabe der Bestellung nur noch schriftlich mit ausdrücklicher Zustimmung von HEYCATER möglich.
3.2.2. Von HEYCATER in Aussicht gestellte Fristen und Termine für die Ausführung der CATERINGLEISTUNGEN gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
3.2.3. HEYCATER kann – unbeschadet ihrer Ansprüche aufgrund des Verzuges des KUNDEN – vom KUNDEN eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der KUNDE seinen Mitwirkungspflichten gegenüber HEYCATER nicht nachkommt.
3.2.4. Soweit der KUNDE nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfanges fordert und diesen durch HEYCATER zugestimmt werden, verlieren sämtliche, bei Auftragserteilung seitens HEYCATER zugesagten Fristen und Termine ihre Gültigkeit und bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Bestätigung durch HEYCATER. Dies gilt auch für die Fälle, in denen bei den seitens des KUNDEN zu erbringenden Mitwirkungsleistungen Verzögerungen eintreten, die nicht von HEYCATER zu verantworten sind.
3.3. Serviceleistungen
Wenn und soweit mit dem KUNDEN gesondert vereinbart, erbringt HEYCATER weitere Leistungen zur Umsetzung der vom KUNDEN geplanten Veranstaltung (z.B. Vermittlung des Veranstaltungsortes bei Drittanbietern, Überlassung von Servicekräften).
3.4. Equipment
3.4.1. Für etwaig zur Verfügung gestellte Gegenstände, wie Geschirr, Chafing Dishes, GN-Behälter, Schalen, Buffetsysteme und Vorlegebestecke (nachfolgend „EQUIPMENT“) gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
3.4.2. Sämtliches dem KUNDEN überlassenes EQUIPMENT steht und bleibt im alleinigen Eigentum von HEYCATER bzw. des beauftragten CATERERS. Die Überlassung erfolgt nur leih- bzw. nach gesonderter Vereinbarung mietweise.
3.4.3. Der KUNDE verpflichtet sich, das EQUIPMENT ausschließlich bestimmungsgemäß zu gebrauchen und sämtliche empfohlenen Schutzmaßnahmen und Sicherungsvorkehrungen einzuhalten. Der KUNDE hat das EQUIPMENT stets schonend und pfleglich zu behandeln.
3.4.4. HEYCATER ist berechtigt für die Überlassung von EQUIPMENT eine angemessene Kaution zu verlangen. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht.
3.4.5. Nach Ausführung der CATERINGLEISTUNGEN wird HEYCATER bzw. der CATERER das EQUIPMENT zu dem vereinbarten Zeitpunkt abholen. Ermöglicht der KUNDE HEYCATER bzw. dem CATERER nicht, das EQUIPMENT zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen oder verspätet sich die Rückgabe aufgrund vom KUNDEN zu vertretender Umstände, hat der KUNDE etwaige entstandene Mehrkosten zu erstatten.
4. GENEHMIGUNGEN UND KONZESSIONEN
Die Einholung von für die Erbringung der CATERINGLEISTUNGEN sowie Serviceleistungen gegebenenfalls erforderlichen behördlichen oder privatrechtlichen Genehmigungen und Konzessionen, z.B. Gema, inklusive eventueller Zollformalitäten, obliegt grundsätzlich dem KUNDEN und ist nicht Bestandteil der seitens HEYCATER zu erbringenden Leistungen.
5. ÄNDERUNGEN, STORNIERUNGEN UND KÜNDIGUNGEN
5.1. Änderungswünsche der KUNDEN sind grundsätzlich nur nach Abstimmung mit HEYCATER möglich. Ungeachtet davon ist der KUNDE berechtigt, bis 4 Tage vor Beginn der Veranstaltung die CATERINGLEISTUNGEN mit zusätzlicher Vergütung geringfügig abzuändern. Als geringfügige Abänderung gilt insbesondere eine Abweichung der vereinbarten Personenanzahl von +/- 10% sowie eine Änderung der Menge der beauftragten einzelnen CATERINGLEISTUNGEN von jeweils +/- 10%.
5.2. Storniert der KUNDE die CATERINGLEISTUNGEN vollständig oder teilweise, gelten die Stornierungsbedingungen anbei. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Zeithorizont | Bis 100 Personen | Über 100 Personen |
---|---|---|
24h vor dem Event | 100% des Auftragswerts fällig | 100% des Auftragswerts fällig |
24h vor dem Event | 100% des Auftragswerts fällig | 100% des Auftragswerts fällig |
48h vor dem Event | 70% des Auftragswerts fällig | 100% des Auftragswerts fällig |
72h vor dem Event | 50% des Auftragswerts fällig | 70% des Auftragswerts fällig |
96h vor dem Event | 0% des Auftragswerts fällig | 50% des Auftragswerts fällig |
120h vor dem Event | 0% des Auftragswerts fällig | 50% des Auftragswerts fällig |
144h vor dem Event | 0% des Auftragswerts fällig | 25% des Auftragswerts fällig |
168h vor dem Event | 0% des Auftragswerts fällig | 0% des Auftragswerts fällig |
Mehr als 168h vor dem Event | 0% des Auftragswerts fällig | 0% des Auftragswerts fällig |
5.3. Storniert der KUNDE die EVENTLEISTUNGEN vollständig oder teilweise, gelten die Stornierungsbedingungen anbei. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Zeithorizont | Kosten |
---|---|
Bis 4 Wochen vor dem Event | 100% des Auftragswerts fällig |
4 bis 8 Wochen vor dem Event | 70% des Auftragswerts fällig |
8 bis 12 Wochen vor dem Event | 50% des Auftragswerts fällig |
12 bis 16 Wochen vor dem Event | 25% des Auftragswerts fällig |
über 16 Wochen vor dem Event | 0% des Auftragswerts fällig |
6. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
Wiederrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Hey Group GmbH, Gormannstraße 14, 10119 Berlin, +49 (0)30 568 37200, [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Ende der Widerrufsbelehrung –
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Hey Group GmbH
Gormannstraße 14
10119 Berlin
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Ausschluss des Widerrufsrechts
Handelt der KUNDE bei Abschluss des Vertrages als eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer i.S. des § 14 BGB), besteht kein Widerrufsrecht.
Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Der Verbraucher stimmt ausdrücklich zu, dass HEYCATER mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und bestätigt hiermit, dass ihm bekannt ist, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
7. HAFTUNGS- UND GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE
7.1. HEYCATER haftet dem KUNDEN gegenüber für mangelhafte Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet HEYCATER dem CATERER gegenüber – abgesehen von der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungs-gehilfen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung von HEYCATER ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von HEYCATER.
7.2. Unbeschadet Ziffer 7.1. hat sich der KUNDE wegen seiner Mängelansprüche außergerichtlich und vor Inanspruchnahme von HEYCATER an den mit der Ausführung der CATERINGLEISTUNGEN beauftragten CATERER zu halten. Hierzu tritt HEYCATER dem KUNDEN die ihr zustehenden Ansprüche gegen den CATERER ab.
7.3. Angaben von HEYCATER bzw. dem CATERER zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Anordnung von Speisen usw.) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung vorausgesetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
7.4. Zumutbare Abweichungen in Aussehen, Größe, Konsistenz, Geschmack oder in der Zusammensetzung von zubereiteten Speisen gelten grundsätzlich nicht als Mangel, soweit diese seitens HEYCATER im Rahmen der Auftragserteilung nicht ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bestätigt wurden.
7.5. Der KUNDE verpflichtet sich, soweit dies im Rahmen einer weiteren planmäßigen Durchführung der Veranstaltung möglich und zumutbar ist, eine Probe des mangelhaften Produkts aufzubewahren und HEYCATER zwecks Prüfung der Mangelfreiheit zu überlassen.
7.6. Eine Gewährleistung seitens HEYCATER ist ausgeschlossen, soweit der Mangel am Erfüllungsort durch Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, unsachgemäße Behandlung oder Lagerung sowie weiterer vom KUNDEN zu vertretener Umstände entstanden ist oder aufgrund von Umständen entstanden ist, die HEYCATER auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden herbeigeführt hat.
7.7. Bei einer begründeten Mängelanzeige ist HEYCATER berechtigt, durch geeignete Ersatzlieferungen binnen eines angemessenen Zeitraumes den Mangel zu beseitigen. Minderungsansprüche des KUNDEN entstehen erst, wenn der begründete Mangel nicht durch zwei Ersatzlieferungen beseitigt werden konnte und der Mangel nicht nur unwesentlich war. Dies gilt nicht, sofern eine Ersatzlieferung für den KUNDEN aufgrund der vereinbarten Bedeutung einer Einhaltung des Lieferzeitpunktes unbrauchbar ist.
7.8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, bei Unternehmern 12 Monate, jeweils beginnend mit der Abnahme bzw. Vollendung der CATERINGLEISTUNGEN.
8. HÖHERE GEWALT
8.1. In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Ausführung bzw. Abnahme der CATERINGLEISTUNGEN befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb der Kontrolle des jeweiligen Vertragspartners liegende Ereignis, durch das er ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen sowie nicht von ihm verschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten der CATERER gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der CATERER seinerseits durch ein Ereignis gemäß Satz 1 an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist.
8.2. Der betroffene Vertragspartner wird dem anderen Vertragspartner unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.
8.3. Die Vertragspartner werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen. Ungeachtet dessen ist jeder Vertragspartner berechtigt, von dem Vertrag zurücktreten, wenn zum Zeitpunkt der Mitteilung der höheren Gewalt bereits absehbar ist, dass die Erbringung der vereinbarten CATERINGLEISTUNGEN unmöglich ist.
9. PREISE
9.1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert vereinbart und berechnet.
9.2. Im Fall von nicht unerheblichen Verzögerungen des Beginns oder des Fortgangs der seitens der HEYCATER zu erbringenden CATERINGLEISTUNGEN, die nicht von HEYCATER zu vertreten sind, ist diese berechtigt, einen ihr hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert abzurechnen. HEYCATER behält es sich vor, für die erbrachten Leistungen eine kleine Servicegebühr zu erheben, welche auf den Angeboten ersichtlich sein wird.
9.3. Zusätzliche Leistungen aller Art, die vom KUNDEN gewünscht oder zu vertreten und nicht Gegenstand des eigentlichen Auftrages geworden sind, werden durch HEYCATER nach den bei ihr zu diesem Zeitpunkt gültigen Listenpreisen, sofern keine Listenpreise bestehen zu marktüblichen Preisen abgerechnet. Als zusätzliche Leistungen gelten insbesondere im Angebot nicht enthaltene Mehrmengen, die keine geringfügigen Abweichungen im Sinne von Ziffer 5.1. darstellen, Kosten für besondere Verpackungen sowie Mehraufwendungen, die auf Verlangen des KUNDEN ausgeführt werden oder die bedingt sind durch unrichtige Angaben des KUNDEN oder in dessen Verantwortungsbereich handelnder Dritter, unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Mitwirkungsleistungen des KUNDEN oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen von HEYCATER sind.
9.4. HEYCATER ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des KUNDEN wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen HEYCATER durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
10.1. Der vereinbarte Gesamtpreis ist nach Abnahme bzw. Vollendung der CATERINGLEISTUNGEN zur Zahlung fällig.
10.2. Bei Eventleistungen, die einen Netto-Auftragswert von EUR 5.000 (fünftausend Euro) übersteigen, behält sich HEYCATER vor, eine Vorkasse in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Vorkasse richtet sich nach dem Eventdatum und beträgt zwischen 50% bis 75% des Netto-Auftragswertes.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen HEYCATER und dem KUNDEN bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11.2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, es sei denn, dass dem Verbraucher dadurch der Schutz entzogen würde, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In letzterem Fall gilt das Recht des Staates in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
11.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Leistungen von HEYCATER ist für den Fall, dass der KUNDE ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder zwar Verbraucher ist, aber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz des KUNDEN zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht zu ermitteln ist, der Sitz von HEYCATER.
Stand: 23.11.2021