
Mit der Einführung der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) im Jahr 2014 und der einheitlichen Kennzeichnung der Nährwertangaben im Jahr 2016 kommt auch auf Caterer eine wichtige Aufgabe zu. Mit der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) wurde geregelt, dass 14 Allergene sowie die jeweils daraus gewonnenen Erzeugnisse klar ersichtlich gekennzeichnet werden müssen. Dies betrifft neben verpackten auch die offen transportierten Lebensmittel. Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengetragen, um dir den Umgang mit der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) zu erleichtern.
Das wichtigste Ziel der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) ist, dass Allergiker bereits vor ihrer Kaufentscheidung ohne zusätzliche Nachfrage darüber informiert werden, welche der 14 deklarationspflichtigen Allergene in einer Speise enthalten sind. Damit soll ein umfassender Schutz vor einer allergischen Reaktion gewährleistet werden. Vor der Einführung der LMIV galt dies nur für verpackte Waren, seit 2014 gilt EU-weit die einheitliche Kennzeichnungspflicht, die auch Caterer im Speziellen betreffen.
Allergiker oder Personen mit Lebensmittelunverträglichkeiten sollen durch die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) einen umfassenden Schutz erhalten. Da bei vielen Allergikern die einzige Möglichkeit einer allergischen Reaktion vorzubeugen der Verzicht ist, gewinnt die Kennzeichnung potenzieller Allergene eine hohe Bedeutung. Während bei selbst zubereiteten Speisen die Verantwortung bei der Person selbst liegt, soll die Lebensmittelkennzeichnung in Restaurants, Imbissen sowie beim Catering vor unbewusstem Kontakt mit Allergenen schützen.
In der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) sind insgesamt 14 Allergene gesetzlich verankert worden. Sie selbst sowie die daraus gewonnenen Speisen müssen klar für Allergiker benannt und gekennzeichnet werden. Dazu gehören:
Mit der Zielstellung der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) einen detaillierten Schutz für möglichst viele Menschen zu gewährleisten, sind die Aufgaben für Caterer gewachsen. Der Umgang mit Allergenen, Lebensmittelunverträglichkeiten sowie Allergien erfordert grundlegendes Wissen sowie eine Schulung aller Mitarbeiter. Diese sollten im Idealfall zu allen Speisen eine entsprechende Auskunft geben können oder zumindest wissen, wo die Kennzeichnung zu finden ist.
Wie schwierig der Umgang mit Allergen ist, zeigt die Tatsache, dass Spuren von Allergenen nicht gekennzeichnet werden müssen. Unbeabsichtigte Kontaminationen einer Speise mit den genannten Allergenen oder die Kreuzkontaminationen durch die handwerkliche Verarbeitung können von Caterern nicht ausgeschlossen werden. In der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) ist deshalb festgehalten worden, dass Allergene nur gekennzeichnet werden müssen, wenn diese als direkte Zutat den Speisen zugeführt werden.
Ein wichtiger Aspekt, der mit der Einführung der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) einher geht, ist die Nährwerttabelle der sogenannten „Big 7“. Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz sollen im Rahmen einer Nährwerttabelle den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Sind Vitamine und Ballaststoffe auf der Verpackung angegeben, müssen diese ebenfalls in der Nährwerttabelle angegeben werden.
Zusatzstoffe werden gerne Außen vor gelassen, aber auch diese müssen für die Gäste/Kunden klar gekennzeichnet werden. Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Antioxidationsmittel, Geschmacksverstärker, Milcheiweiß, Süßungsmittel und viele weitere werden in der Regel als Ziffern an den Speisen aufgeführt und in einer separaten Agenda benannt.
Welche Auswirkungen hat die LMIV auf das Catering?
Lebensmittelunverträglichkeiten, Allergien oder Allergene sind Themen, die einerseits einen richtigen Umgang und andererseits ein wenig Sensibilität erfordern, schließlich möchtest du deinen Gästen kein schlechtes Gefühl aufgrund einer möglichen Allergie vermitteln. Deshalb wollen wir dir mit Artikeln wie diesem und weiteren hilfreich zur Seite stehen.
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